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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA)

Stand: 20. Juli 2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag konkretisiert die Pflichten der Parteien im Hinblick auf den Datenschutz, wenn INKSITES (brose|media, Inhaber Jannik Brose, „Auftragsverarbeiter") im Rahmen des Nutzungsvertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Studios („Verantwortlicher") verarbeitet. Er ist Bestandteil des Hauptvertrags. Bei Widersprüchen zu Datenschutzfragen geht dieser AVV vor.

1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erbringung der im Hauptvertrag beschriebenen Leistungen. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags; sie endet mit dessen Beendigung und anschließender Löschung bzw. Rückgabe der Daten.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Hosting und Bereitstellung der Studio-Website, Entgegennahme und Verwaltung von Anfragen, Kunden- und Terminverwaltung, technische Synchronisation von Zahlungsstatus, Versand von Termin-E-Mails und Benachrichtigungen, Support sowie optionale KI-Unterstützung – jeweils auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.

3. Art der Daten

Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon), Anfrageinhalte (Motiv, Stil, Körperstelle, Größe, Budget, Referenzen), Kundenakten und Notizen, Termindaten, Kommunikationsinhalte, hochgeladene Bilder sowie Zahlungsstatusdaten. Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht als Pflichtfeld vorgesehen; freiwillige Freitextangaben können im Einzelfall gesundheitsbezogen sein (siehe Datenschutzerklärung, Ziffer 7).

4. Kategorien betroffener Personen

Studioinhaberinnen und -inhaber sowie Mitarbeitende, Interessentinnen und Interessenten, Kundinnen und Kunden des Studios sowie gegebenenfalls vom Studio benannte Künstlerinnen und Künstler.

5. Weisungsrecht

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern er nicht gesetzlich zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet ist. Die Nutzung der Plattform gemäß ihrer Funktionen gilt als Weisung. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen.

6. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Vertraulichkeit: Zur Verarbeitung befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Ziffer 7).
  • Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldungen.
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten ohne unangemessene Verzögerung.
  • Löschung oder Rückgabe der Daten nach Wahl des Verantwortlichen nach Beendigung.
  • Nachweis der Einhaltung und Ermöglichung von Überprüfungen (Ziffer 10).

7. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

  • Mandantentrennung über Row Level Security und serverseitige Autorisierung.
  • Verschlüsselung bei Übertragung (TLS) und Verschlüsselung im Ruhezustand durch die Infrastrukturprovider.
  • Private Speicherung von Uploads, Auslieferung nur über zeitlich begrenzte, signierte Links.
  • Begrenzung von Dateitypen und -größen, Missbrauchs- und Upload-Kontrollen.
  • Signierte Webhooks mit Replay-Schutz, Rate Limits und protokollierte sicherheitsrelevante Ereignisse.
  • Rollen- und Zugriffskonzept, Prinzip der Datenminimierung.
  • Datenexport, dokumentierter Löschworkflow und Wiederherstellungsfähigkeit.

Die konkreten Maßnahmen werden bei Bedarf in einer gesonderten TOM-Anlage weiter ausdifferenziert und dem Stand der Technik angepasst.

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der nachstehenden Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter informiert über beabsichtigte Änderungen und räumt ein Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund ein. Mit jedem Unterauftragsverarbeiter bestehen bzw. werden Verträge mit Datenschutzpflichten geschlossen, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen. Die stets aktuelle Liste findet sich unter Subprozessoren:

  • Supabase – Supabase, Inc. (USA / gewählte Hosting-Region der Datenbank): Datenbank, Authentifizierung, Datei-Speicher und Serverless-Funktionen (Kernplattform).
  • Railway – Railway Corp. (USA): Hosting der Web-Anwendung (Website-Renderer und Dashboard).
  • Cloudflare – Cloudflare, Inc. (USA / globales CDN): DNS, Content-Delivery-Network und Verbindung eigener Domains.
  • Stripe – Stripe Payments Europe, Ltd. (EU) / Stripe, Inc. (USA) (Irland / USA): Abrechnung der Web-Abonnements (Stripe Billing) und Abwicklung der Studiozahlungen für Anzahlungen und Pakete (Stripe Connect).
  • Apple – Apple Distribution International Ltd. (Irland): Abwicklung von In-App-Käufen (Abonnements und Credits) auf iOS über StoreKit.
  • RevenueCat – RevenueCat, Inc. (USA): Validierung und Verwaltung von In-App-Käufen und Berechtigungen (Entitlements).
  • OpenAI – OpenAI, L.L.C. (ggf. OpenAI Ireland Ltd.) (USA / Irland): KI-gestützte Text- und Bilderstellung sowie Bildanalyse für Website-Inhalte.
  • Resend – Resend, Inc. (USA): Versand transaktionaler E-Mails (z. B. Terminbestätigungen und Erinnerungen).
  • Expo – 650 Industries, Inc. (Expo) (USA): Zustellung von Push-Benachrichtigungen an die mobile App.
  • Shopify – Shopify International Ltd. (Irland / Kanada): Optionaler Connector für Session-Pakete und zusätzliche Checkout-Optionen.

9. Drittlandübermittlung

Soweit Unterauftragsverarbeiter Daten außerhalb der EU/des EWR verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (insbesondere EU-US Data Privacy Framework) oder auf Grundlage von EU-Standard- vertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO nebst ergänzender Schutzmaßnahmen.

10. Kontrollrechte und Nachweise

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen. Vorrangig erfolgt der Nachweis über aussagekräftige Dokumentation und – soweit vorhanden – Zertifikate und Prüfberichte der eingesetzten Infrastrukturprovider.

11. Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und unterstützt bei den Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.

12. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung löscht der Auftragsverarbeiter die verarbeiteten Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden zugriffsbeschränkt bis zum Ablauf der Frist vorgehalten.

13. Haftung

Für die Haftung gelten die Regelungen des Hauptvertrags sowie Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis trägt jede Partei die Verantwortung für den ihr zuzurechnenden Datenschutzverstoß.